Behandlungskosten

Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt nach der privatärztlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

In der Regel übernehmen im Krankheitsfall private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen die Behandlungskosten in voller Höhe.

Gerne können Sie sich auch als gesetzlich versicherte Selbstzahler an mich wenden.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in meiner Praxis die Kosten für Ernährungsberatungen. Diese sind bei einer Vielzahl von Erkrankungen indiziert.

Die anderen Leistungen werden ebenfalls über die GOÄ mit einem angepassten Abrechnungsfaktor berechnet.

Kosten für Phytotherapeutika oder anfallende Laborkosten werden direkt von den jeweiligen Apotheken bzw. Laboren erstellt und abgerechnet.

Für weitere Fragen stehen ich Ihnen gerne 
telefonisch zur Verfügung.

Wir finden eine individuelle Lösung für Ihr Anliegen.